Hinsichtlich der zweiten präjudiziellen Frage müsse
darauf hingewiesen werden, dass man mit der einschränkenden Interpretation des Artikels 2 des Gesetzes vom 15. Mai 1981 - in dem Sinne, dass der durch Bel
gien ausgedrückte « Vorbehalt » hinsichtlich Artikel 14 Absatz 5 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte das Vorrecht der Gerichtsbarkeit « bestätigt » - einen Behandlungsunterschied schaffe,
so, wie unter A.1.3 dargelegt worden se ...[+++]i.