7. NIMMT den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms ZUR KENNTNIS; BESTÄTIGT zudem seine in Nummer 3 gegebene Zusage für die Errichtungs- und die
Betriebsphase, die sich auch auf einen finanziellen Beitrag der Europäischen Union im Zeitraum Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 erstreckt, wobei dieser Betrag unter Berücksichtigung der
neuen Finanziellen Vorausschau 2007–2013 festzulegen sein wird, und BEKRÄFTIGT
...[+++], dass kein Mitgliedstaat verpflichtet wird, zusätzliche nationale Finanzbeiträge zu leisten;