Die Verzögerungskurve des Prüfschlittens, der bei Prüfungen von Kind
errückhaltesystemen nach Absatz 7.1.3.1 mit einer Gesamtmasse von bis zu 55 kg (was einem besetzten Kinderrückhaltesystem entspricht) und bei Prüfungen von Kinderrückhal
tesystemen in einem vollständigen Fahrzeug nach Absatz 7.1.3.2 mit der Masse der
Fahrzeugstruktur und mit Ballast von bis zu x mal 55 kg (was der Zahl x der besetzten Kinderrückhaltesysteme entspricht) beschwert ist, muss beim Frontalaufprall innerhalb der im D
...[+++]iagramm in Anhang 7 Anlage 1 dieser Regelung schraffierten Fläche und beim Heckaufprall innerhalb der im Diagramm in Anhang 7 Anlage 2 dieser Regelung schraffierten Fläche liegen.