Um sicherzustellen, dass die betreffenden Institute oder Firmen über glaubhafte Strategien zur Wi
ederherstellung der vorgeschriebenen Eigenmittelausstattung verfügen, sollten sie zur Aufstellung eines Kapitalerhaltungsplans verpflichtet werden, in dem dargelegt wird, wie die Ausschüttungsbeschränkung
en angewandt werden sollen und welche anderen Maßnahmen das Institut oder die Firma zur
Gewährleistung der Einhaltung aller vor ...[+++]geschriebenen Puffer treffen will, und der den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorzulegen ist.