(37) Die Einführung europäischer virtueller Breitbandzugangsprodukte im Rahmen dieser Verordnung sollte in der Beurteilung der nationalen Regulierungsbehörden hinsichtlich der am besten geeigneten Abhilfemaßnahmen für Netzbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht ihren Niederschlag finden; zugleich sollte eine Überregulierung aufgrund zu zahlreicher Vorleistungszugangsprodukte vermieden werden, unabhängig davon, ob sie aufgrund einer Marktanalyse oder unter anderen Bedingungen bereitgestellt werden. Insbesondere die Einf
ührung europäischer virtueller Zugangsprodukte sollte für einen bestimmten Betreiber nicht per se zu einem Anstieg der Z
...[+++]ahl der ihm auferlegten regulierten Zugangsprodukte führen.