R. in der Erwägung, dass and
ere Mitgliedstaaten Berichten zufolge ohne regulären Durchsuchungsbefehl, sondern auf der Grundlage der Genehmigungen durch Sondergerichte auf internationale elektronische Kommunikation zugreifen
, während Daten mit anderen Ländern geteilt werden (Schweden), und in der Erwägung, dass andere ihre Überwachungsmöglichkeiten ausbauen könnten (Niederlande, Deutschland); in der Erwägung, dass andere Mitgliedstaaten angesichts der Abhörbefugnisse der G
...[+++]eheimdienste Bedenken geäußert haben (Polen);