B
eispiele dafür sind Verwaltungsgebühren (in Tabelle 1 bezieht sich dies auf Verwaltungsgebühren, die von einer Wertpapierfirma, die ihren Kunden Portfoliomanagement als Dienstleistung anbietet, berechnet wird,
während es sich in Tabelle 2 auf Verwaltungsgebühren bezieht, die ein Vermögensverwalter seinen Anlegern berechnet) und Maklerprovisionen (in Tabelle 1 wird sich hierbei auf Provisionen bezogen, die einer Wertpapierfirma entstehen wenn diese im Auftrag ihrer Kunden handelt, während sich
...[+++] Tabelle 2 auf Provisionen bezieht, die von Wertpapierfonds gezahlt werden wenn im Auftrag des Fonds gehandelt wird).