D
er EIF legt der Verwaltungsbehörde spätestens am [X] eines jeden Jahres Folgendes vor: i) die Aufstellung der Vorhaben, die im laufenden Jahr unterzeichnet wer
den sollen, und den vorgeschlagenen Betrag des im laufenden Jahr zu zahlenden MS-Beitrags, ii) den Fälligkeitsplan für den vorgeschlagenen Betrag des MS-Beitrags, der alljährlich bis zum Ende der Geltungsdauer der Mittelbindungen zu zahlen ist, einschließlich Verwaltungsgebühren, sowie iii) etwaige für
notwendig erachtete Änderungen ...[+++] des gemeldeten MS-Beitrags und im laufenden Jahr zu bindende Mittel.