23. äußert Zweifel im Hinblick auf den Sitz der Agenturen, von denen viele in weiter Entfernung von den anderen I
nstitutionen der EU angesiedelt sind; in der Erwägung, dass es zum Schutz der Unabhängigkeit der Agenturen keiner großen räumlichen Entfernung bedarf, zumal räumliche Entfernung an sich keine Gewähr dafür bietet, dass keine unerwünschte Einflussnahme d
urch die Kommission oder die Mitgliedstaaten erfolgt, aber in allen Fällen zusätzliche Reisekosten mit sich bringt und die Nutzung von Synergien erschwert, die beispielsweise
...[+++] entstünden, wenn es stärker zentralisierte Verwaltungs- und Finanzdienststellen gäbe, die von allen oder einer Reihe von Agenturen gemeinsam genutzt würden;