I. in der Erwägung, dass der Menschenhandel ein abscheuliches und besorgniserregendes Phänomen ist und mit sexueller Ausbeutung und Ausbeutung der Arbeitskraft unter Zwang in sklavereiähnlichen Verhältnissen einhergeht, weshalb der Fortschritt, der durch den Abschluss des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels erzielt wurde, zu begrüßen ist; mit der nachdrücklichen Forderung an den Rat und die Kommission, den Kampf in verbesserter internationaler Abstimmung und mit einem verstärkten Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen fortzuführen, um zu gewährleisten, dass Menschenhän
dler strafrechtlich verurteilt werden ...[+++] und die Regierungen mehr Mittel zur Verfügung stellen und entschlossen gegen die Ursachen des Problems vorgehen, um so die
Verpflichtungen zu erfüllen, die sie in der Brüsseler Erklärung auf der "Europäischen Konferenz über die Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel – globale Herausforderung für das 21. Jahrhundert" eingegangen sind, die von der IOM und der Kommission organisiert wurde; dies sollte zum Hauptinstrument für die künftige Politikumsetzung in diesem Bereich
werden, und das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat sollten sich danach richten,