Nach der Annahme der Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbe
itung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen (2003) und der Richtlinie zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Gewebe
n und Zellen (2004) soll es in der aktuellen Richtlinie nunmehr um die menschlichen Organe gehen, damit die Rechtsvorschriften vervollständigt werde
...[+++]n, die auf Artikel 152 des EG-Vertrags beruhen.