Die Kommission h
at eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Niederlande gerichtet, weil die niederländischen Rechtsvorschriften bestimmen, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, einer technischen Kontrolle unterz
ogen werden müssen, bevor sie in den Niederlanden zugelassen werden dürfen, während für Fahrzeuge und Anhänger, die zuvor in den Niederlanden zugelassen waren und innerhalb des Landes den Eigentümer oder Halter wechseln, eine solche Kontrolle nicht vorgeschrieben ist
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