unterstreicht, dass jeder im Vorentwurf des Haushaltsplans vorgeschlagene Mittelansatz mit einer ein
deutigen Begründung versehen werden muss, unabhängig davon, ob sich der Betrag im Verhältnis zum Haushaltsplan 2002 beträchtlich ändert oder nicht; ist der Auffassung, dass die beschreibenden Texte, die in der nach dem Grundsatz der tätigkeitsbezogenen Budgetierung vorgelegten P
räsentation des HVE enthalten sind, für diesen Zweck verwendet werden sollten; erklärt, dass das Gewicht, das das Parlament den Vorschlägen im HVE beimessen wird, v
on der Qua ...[+++]lität der Begründungen abhängen wird;