In der Erwägung, dass der Abbau von
Sand an sich keine verschmutzende Aktivität darstellt, da sie mit keinem industriellen physikalischen oder chemisc
hen Verarbeitungsverfahren verbunden ist; dass die Gefahr einer Verschmutzung der Grundwasserleitschicht nur mit den Arbeitsmaschinen verbunden ist, für welche sehr strenge Sicherheitsmaßnahmen bestehen; dass die ei
n- und ausfahrenden Fahrzeuge weitgehend über asphaltierten Straßen
...[+++]fahren werden, was das Risiko von Zwischenfällen minimiert;