Wenn der Antragsteller Inhaber eines dinglichen Rechts ist, das das Nutzungsrecht an der Parzelle, für die eine Subven
tion für eine Dauer unter dreißig Jahren beantragt wird, mit sich bringt, umfasst der Antrag, außer den in Artikel 12 erwähnten Bestandteilen, die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Parzelle, was die Einreichung des Antrags auf S
ubvention betrifft, sowie die ausdrückliche Zusage des Eigentümers zugunsten der Wallonischen Region, die aus dem vorliegenden Er
lass hervorgehenden ...[+++]Verpflichtungen zu beachten.