14. nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgerbeauftragte im Jahr 2013 eine neue Fassung des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis veröffentlicht hat; fordert alle Institutionen auf, diesen Kodex in vollem Umfang zu respektieren und umzusetzen; fordert die neue Kommission auf, gemeinsame verbindliche Vorschriften und Grundsätze für Verwaltungsverfahren in der EU-Verwaltung anzunehmen und insbesondere e
inen dahin gehenden Verordnungsentwurf vorzulegen; erinnert daran, dass Artikel 41 der Charta der Grundrechte der EU vorsieht, dass „jede Person ein Recht darauf hat, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstige
...[+++]n Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden“;