Um zu gewährleisten, dass Institute, die Personen, die die Geschä
fte eines Instituts tatsächlich kontrollieren und die Mitglieder des Leitungsorgans des Instituts die aus dieser Ric
htlinie und aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwachsenden Pfl
ichten erfüllen und unionsweit gleich behandelt werden, sollten die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Verwaltungssanktionen und andere V
...[+++]erwaltungsmaßnahmen vorzusehen.