Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Verankerung der Europäischen Kooperation für Akkredi
tierung (EA) in der Verordnung insofern problematisch ist, als es sich bei der EA erstens um eine privatrechtliche Einrichtung handelt und zweitens noch nicht offiziell entschieden wurde, ob die EA die entspre
chende Organisation sein wird oder für welchen Zeitraum sie dies sein wird, und man sich drittens fragen muss, was geschieht, wenn es zu einer Änderung der Gesellschaftsstruktur der EA kommt, etwa in Form einer Namensänderung, ei
...[+++]ner Liquidation oder einer Fusion.