· vorzuschlagen, dass die fü
r die Umsetzung der Verordnung notwendigen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den regulatorischen Verfahren und Kontrollen stehen, so dass das Europäische Parlament die Möglichkeit hat, gegen
die vorgeschlagenen Maßnahmen zu protestieren, wenn es der Auffassung ist, dass sie di
e in der Verordnung enthaltenen Umsetzungsbefugnisse überschreiten oder nicht in Einklang mit dem Ziel oder dem Inhalt der Verordnu
...[+++]ng stehen oder aber mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit oder der Subsidiarität nicht vereinbar sind;