(4) Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen anzuwen
den. Während in der Verordnung lediglich auf die Rechte der EU, die entsprechenden Schutzma
ßnahmen anzuwenden, Bezug genommen wird, ist der Berichterstatter der Auffassung, das
s aus dem Rechtsakt eindeutig hervorgehen muss, dass diese Verordnung die Möglichkeit Ecuadors, als Unterzeichnerstaat des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen eben sol
...[+++]che gegen Einfuhren aus der EU zu verhängen, nicht einschränkt.