Insbesondere wird in STCW.7/Circ.16 festgehalten, dass für Seeleute, die im Besitz von Befähigungszeugnissen sind, die entsprechend den unmittelbar vor dem 1. Januar 2012 geltenden Bestimmungen des STCW-Überein
kommens ausgestellt wurden, und die die Anforderungen der Manila-Änderungen von 2010 nicht erfüllen, und für Seeleute, die vor dem 1. Juli 2013 eine zugelassene Seefahrtzeit, ein zugelassenes Schulungs- und Ausbildungsprogramm oder einen zugelassenen Ausbildungskurs begonnen haben, sämtliche Befähigungszeugnisse, der
en Gültigkeitsdauer verlängert worden is ...[+++]t, nicht über den 1. Januar 2017 hinaus gültig sein sollten.