Zu diesem Zweck müssen die Anforderungen a
n die Erhaltung der biologischen Vielfalt in einem viel früheren Stadium des Entscheidungsprozesses berücksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung sind dafür folgende Maßnahmen: die Erhaltung der biologischen
Vielfalt muss in der strategischen Umweltprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung effektiv berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Gemeinschaftsmittel für die regionale Entwicklung die biologische
Vielfalt ...[+++] fördern und nicht schädigen. Zwischen den Interessen der Planer und Bauträger sowie denen der biologischen
Vielfalt muss es zu einem partnerschaftlichen Ausgleich kommen.