Gelangen die Marktüber
wachungsbehörden im Verlauf dieser Beurteilung zu dem Ergebnis, dass das Spielzeug nicht die Anforderungen
dieser Richtlinie erfüllt, fordern sie den betroffenen Wirtschaftsakteur auf, innerhalb einer der Art der Gefahr angemessenen Frist, die sie fes
tsetzen können, die Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen, alle geeigneten Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung des Spielzeugs mit diesen Anforderungen herzustellen, es vom Markt zu nehmen oder zurückzuru
...[+++]fen.