Jeder Mitgliedstaat sollte den Verbrauch dieser fortschrittli
chen Biokraftstoffe fördern und sich darum bemühen, dass in seinem Hoheitsgebiet ein Mindestverbrauchsanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen erreicht wird, indem er ein rechtlich nicht bindendes nationales Ziel festlegt, das er im Rahmen der Verpflichtung, zu gewährleisten, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen im Verke
hrssektor bei allen Verkehrsträgern im Jahr 2020 mindestens 10 % des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor dieses Mitgliedstaats entspric
...[+++]ht, zu erreichen versucht.