O. in der Erwägung, dass sich prekäre Arbeitsverhältnisse schädlich auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auswirken und bestehende Strukturen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz untergraben; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer aufgrund von prekären Arbeitsverhältnissen möglicherweise von Schulungen und vom Zugang zu Leistungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausgeschlossen werden, und dass solche Arbeitsverhältnisse aufgrund der Arbeitsplatzunsicherheit mit mentalem Stress verbunden sind; in der Erwägung, dass in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG der Grundsatz der Verantwortung des Arbeitgebers für die Einführung systemati
scher Maßnahmen zur ...[+++]class=yellow3>Verhütung aller Gefahren niedergelegt wurde; in der Erwägung, dass die Auslagerung von Arbeit über die Vergabe von Unteraufträgen und Zeitarbeit die Zuordnung der Verantwortlichkeit für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erschweren kann; in der Erwägung, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und Scheinselbstständigkeit eine ernsthafte Herausforderung für die Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie eine Gefährdung für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern darstellen;