Der Berichterstatter merkt an, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Umsetzung der europäischen Richtlinien verstärken müssen und dass die Kommission automatisch Sanktionen gegen
die Mitgliedstaaten verhängen sollte, die die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise umsetzen. Die Mitglie
dstaaten sollen auf diese Weise daran gehindert werden, die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts bewusst hinauszuzögern, um die geltenden nationalen Rechtsvorschriften möglichst lange beibehalten zu können
...[+++].