Sowohl in dem Fall, in dem
der Fluggast keine Entschädigung erhält, als auch in dem letztgenannten Fall wird dem Fluggast eine Entschädigung für alle ihm entstandenen Kosten gewährt,
einschließlich der Vergütung für einen Rechtsberater, wenn die zuständige Instanz entschieden hat, dass die Entschädigung, die
in der abweichenden oder restriktiven Bestimmung des Beförderungsvertrags oder des Vertrags, in dem der Fluggast eine geringe
...[+++]re Entschädigung akzeptiert haben soll, vorgesehen ist, offensichtlich keine gerechte Entschädigung ist.