Nachdem sie von dem öffentlich
en Auftraggeber/der Vergabestelle über seine/ihre Absicht, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zuzulassen, unterrichtet worden sind, wird den anderen Bietern die Möglichkeit eingeräumt, dem öffentlichen Auftraggeber/der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist sachdienliche Informationen zu übermitteln, damit der öffentliche Auftraggeber/die Vergabestelle die Entscheidung über die Zulassung in umfassender Kenntnis der potenzi
ellen Faktoren, die sich auf die Bewertung der ungewöhnlich niedrigen Höhe
...[+++] des Preises oder der berechneten Kosten auswirken könnten, treffen kann.