—von bis zu 10 000 000 EUR oder bis zu 5 % des jährlichen Gesamtumsatze
s gemäß dem letzten verfügbaren Jahresabschluss, der vom Leitungsorgan gebilligt wurde; handelt es sich bei der juristischen Person um eine Muttergesellschaft oder die Tochtergesellschaft einer Muttergesellschaft, die einen konsolidierten Abschluss nach der Richtlinie 2013/34/EU aufzustellen hat, so ist der relevante Gesamtumsatz der jährliche Gesamtumsatz oder die entsprechende Einkunftsart gemäß den relevanten Rechnungslegungsrichtlinien, der bzw. die im
letzten verfügbaren konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen ist, de
...[+++]r vom Leitungsorgan der Muttergesellschaft an der Spitze gebilligt wurde, oder