Im Programmplanungszeitraum für die Strukturmaßnahmen 1994-1999 beliefen sich die Beihilfen für die lokale Entwicklung in den staatlichen Programmen auf 10 % der Gesamtmittel der Strukturfonds, und ihr Anteil lag auch unter Berücksichtigung der Gemeinschaftsinitiativen und der Innovationsmaßnahmen nicht über 15 % . Der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments forderte in seiner Stellungnahme zu dem Bericht über die Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006 im Bewußtsein der strategischen Bedeutung, die den lokalen Initiativen für Entwicklung und Beschäftigung als Instrumente zur Aufwertung der endogenen Entwicklung
spotentiale und der ...[+++]ow3>verfügbaren Humanressourcen zukommt, daß in den neuen Plänen und Programmen mindestens ein Viertel des Gesamtbetrags der Beihilfen für den Zeitraum 2000-2006 für diese Initiativen, einschließlich der notwendigen technischen Hilfe für ihre Verwirklichung, bereitgestellt wird.