Falls die Invorschlagbringung der Kandidaten eine notwendige Bedingung für die Wahl sei und die Invorschlagbringung durch ein Gremium erfolge, das nicht verfassungsgemäss die Minister und Sta
atssekretäre wählen könne, seien die Bestimmungen im Zusammenhang mit dieser Invorsc
hlagbringung ebenso verfassungswidrig. Sonst könne man ebe
nso gut rechtfertigen, dass die Minister der Wallonischen Re
...[+++]gierung nur durch das Wallonische Parlament gewählt werden könnten, wenn sie vom föderalen Parlament vorgeschlagen würden.