Um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, sollten die Mitgliedstaate
n ein transparentes Verfahren der Aufforderung zur Interessenbekundung anwenden, bei dem alle potenziell interessierten Erzeuger öffentlich zur Teilnahme a
ufgefordert werden. Zudem sollte die Beihilferegelung so organisiert werden, dass wettbewerbsverfälschende Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen den betreffenden Unternehmen weder erf
orderlich sind noch erleichtert werden. ...[+++]