Für den Fall jedoch, daß in dem betreff
enden Mitgliedstaat oder Gebiet seit mindestens drei Jahren in einem von 10 000 Beständen kein Fall von enzootischer Rinderleukose gemeldet worden
ist, kann nach dem Verfahren des Artikels 17 beschlossen werden, die Häufigkeit der routinemäßigen serologischen Untersuchung zu senken, sofern alle über zwölf Mon
ate alten Rinder in mindestens 1 % der Bestände, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, e
...[+++]inem gemäß Kapitel II durchgeführten Test unterzogen wurden.