(
23a) Um den Verbrauchern geeignete Informationen bereitzustellen, unverhältnismäßige Maßnahmen, wie z. B. kindersichere Verpackungen, auszuschließen, die möglicherweise darauf zurückzuführen sind, dass Stoffe oder Gemische zu streng eingestuft wurden, und Mehrfachtests zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten ein Verfahren einführen, mit d
em alle Lieferanten bestimmter Wirtschaftszweige, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, bei der Festlegung einer angemessenen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dieser Stoffe und Gemi
...[+++]sche unterstützt werden.