K. in der Erwägung, dass gemäß der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien
für Verbrauchsgüter Verbrauchern nach Kauf eines Produkts das Recht auf eine Mindestgarantie von zwei Jahren zusteht; in der Erwägung, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Verbraucher Güter zu liefern, die in vertragsgemäßem Zustand sind; in der Erwägung, dass für den Fall, dass kein vertragsgemäßer Zustand vorliegt, der Verbraucher Anspruch
auf eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferun ...[+++]g oder auf eine Minderung des Kaufpreises hat;