Es ist
nicht eindeutig, ob durch die Richtlinie 82/711/EWG die Verwendung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die
nicht dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln aller Art in Berührung zu kommen, jedoch dazu, mit mehr als einem Lebensmittel bzw. mehr als einer bestimmten Lebensmittelgruppe in Berührung zu kommen, zu
gelassen wird. Eine solche Verwendung kann ohne jede gesundheitliche Gefährdung zugelassen
werden, sofern der Verbraucher ...[+++] bzw. der Händler durch geeignete Angaben über die Art der Lebensmittel unterrichtet wird, die mit den Materialien oder Gegenständen in Berührung kommen dürfen.