Der Beweis, dass der Arbeitgeber alle möglichen Massnahmen ergriffen hat, ist vielleicht nicht einfach zu erbringen, aber die Strenge des Gesetzes, die darauf
abzielt, ihm seine Verantwortung bewusst zu machen, wird durch die Tatsache gemildert, dass das Verfahren administrativer Geldstrafen dem Arbeitgeber die Nachteile einer Vorladung vor ein Strafgericht und den entehrenden Charakter strafrechtlicher Verurteilungen erspart und ihm die Möglichkeit bietet, den Folgen einer Eintragung ins Strafregister zu entgehen (Parl. Dok., Senat, 1970-1971, Nr. 514, S
...[+++]. 2).