(24) Um den verschiedenen Sy
stemen zur Regelung güterrechtlicher Fragen eingetragener Partnerschaften in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, sollte diese Verordnung die Annahme und Vollstreckb
arkeit öffentlicher Urkunden in einer Gütersache betreffend eine eingetrage
ne Partnerschaft in sämtlichen Mitgliedstaaten gewährleisten (Entspricht Erwägung 60 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 und
...[+++]Änd. 20 des Berichts im Verfahren 2011/0059(CNS)).