20. unterstützt die Bemühungen der Kommission, die unnötigen Verwaltungskosten, die auf die neuen europäischen Rechtsvorschriften zurückzuführen sind, durch die Integration der Standardkostenmethode ("Standard Cost Met
hod" (SCM)) bei der Folgenabschätzung zu erfassen; hält es für unerlässlich, dass alle Beteiligten an der Beschaffung der Informationen mitwirken, die für die Nutzung der Standardkostenmethode benötigt werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Qualität der Folgenabschätzungen durch den Ausschuss für Folgenabschätzung ("Impact Assess
...[+++]ment Board" (IAB)) über öffentlich zugängliche Gutachten kontrolliert werden muss;