In AS-Verfahren, bei denen die Streitigkeit beigelegt werden soll, indem dem Verbraucher ei
ne Lösung auferlegt wird, sollte die auferlegte Lösung — sofern keine Rechtskollision vorliegt — nicht dazu führen, dass der Verbraucher den Schutz verliert, der ihm durch die Bestimmungen gewährt wird, von denen gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der
Verbraucher und der Unternehmer ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Ver
...[+++]einbarung abgewichen werden darf.