Eine vertikale Beziehung setzt in der Regel voraus, dass das Produkt oder die Dienstleistung des auf dem fraglichen vorgelag
erten Markt tätigen Unternehmens einen wichtigen Input für das Produkt oder die Dienstleistung des auf dem nachgelagerten Markt t
ätigen Unternehmens bildet; siehe hierzu die Leitlinien der Kommission zur Bewertung nichthorizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, Randnr. 34 (ABl. C 265 v
...[+++]om 18.10.2008, S. 6).