Die zuständigen Behörden, denen die Bea
ufsichtigung dieser Unternehmen obliegt, überwachen – unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und der Komplexität der Tätigkeiten dieser Unternehmen – eingehend die Angemessenheit der Verfahren der Unternehmen für die Kreditwürdigkeitsprüfung und sorgen dafür, dass sie sich weder mit Vertragsklauseln einverstanden erklären, die im Falle der Herabstufung der Kreditwürdigkeit durch eine externe Ratingagentur den automatischen Verkauf von Vermög
enswerten zur Folge haben, noch Vor ...[+++]schriften zustimmen, die sie verpflichten, eine bestimmte Ratingagentur zu beauftragen.