(7e) Für Fluggäste sollten für den Fall Modalitäten für Ausgleichsleistungen vorgesehen werden, wenn
gegen das Luftfahrtunternehmen ein Betriebsverbot ergangen ist, das auf der Grundlage der gemeinsamen Kriterien für die Veröffentlichung veröffentlicht wurde; das gleiche gilt für den Fall, dass ein Fluggast bereits eine Reservierung bei einem Luftfahrtunternehmen vorgenommen hat, bei dem später festgestellt wird, dass es in einer Li
ste von Unternehmen geführt wird, gegen die ein Betriebsverbot ergangen ist oder denen verkehrsrechtliche Besch
ränkungen ...[+++]auferlegt wurden; das gleiche gilt für den Fall, dass das ursprüngliche Luftfahrtunternehmen nach der Reservierung durch ein Luftfahrtunternehmen ersetzt wird, das in dieser Liste geführt wird.