(8) Eine operative Analyse der Tätigkeiten besti
mmter Personen oder Unternehmen, die den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zuwiderlaufen, und der Mittel, die sie einsetzen oder e
ingesetzt haben, um innerhalb kurzer Zeit Zuwiderhandlungen von der Art, wie sie in diesem Beschluss festgelegt sind, zu begehen, oder die deren Begehung ermöglicht haben, soll den Zollverwaltungen dabei behilflich sein, angemessene Vorkehrungen für besondere Fälle zu treffen, um die im Bereich der Betrugsbekämpfung
festgeleg ...[+++]ten Ziele erreichen zu können.