Diese Vorbringen wurden aus den folgenden Gründen zurückgewiesen. i) Da die größeren Konzernen angehörenden Unternehmen, die, wie festgestellt wurde, unabhängig von anderen Tochtergesellschaften desselben Konzerns tätig waren, als repräsentativ für den Wirtschaftszweig der Union angesehen wurden, bestand keine Notwendigkeit, die gesamte Gruppe systematisch zu untersuchen. ii) Die betroffene interessierte Partei brach
te keinen Beleg zur Untermauerung ihrer Behauptung vor, derzufolge das in die Stichprobe aufgenommene, angeblich Verluste einfahrende Unternehmen tatsächlich nich
...[+++]t repräsentativ für den Wirtschaftszweig der Union sei.