erinnert daran, dass eine endgültige Beilegung der ungelös
te Konflikte in den unter die ENP fallenden Ländern noch aussteht, hebt hervor, dass solche Situationen ein Umfeld schaffen, in dem die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in den Konfliktregionen vernachlässigt wird, und dadurch auch die Gewährleistung und Achtung aller Rechte des Kindes erheblich behindert werden; fordert, dass die besondere Lage der Kinder und ihrer Familien in
den Regionen in den ENP-Ländern, in denen es ungelöste Konflikte gibt, im Ra
...[+++]hmen der von der Europäischen Union in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen vorrangig behandelt wird;