Jedenfalls waren die Rechtsvorschriften über Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sehr unterschiedlich, und ihr rechtlicher Wert unterschied sich stark: Ein Teil stützte sich auf das Gemeinschaftsrecht (hinsichtlich der Visagestaltung und der Liste der Länder, deren Bürger Visa beantragen mussten, um in die EU einzureisen), u
nd ein anderer Teil hatte als Grundlage die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, genannt "Schengen", (hinsichtlich der Bedingungen für die Visaerteilung, den Stellen, die sie erteilen können und der Dokumente, in die das Visum eingetragen werden kann, sowie de
...[+++]r Grenzkontrollen).