In der Erwägung, dass keine der Betriebsgesellschaften des Standorts heute noch existiert, dass es außerdem angesichts des historischen Charakters und der Mischung der am Standort vorhande
nen Verschmutzungen unmöglich ist, der einen oder anderen der Gesellschaften, die am Standort aufeinanderfolgten, eine bestimmte Verschmutzung
oder einen bedeutenden Teil der Verschmutzung zuzuschreiben; dass der Verursacher
oder der mutmaßliche Verursacher der Verschmuztung nicht mehr existiert, nicht mehr zahlungsfähig ist
oder nicht ausfindig ...[+++]gemacht werden kann;