(a) Für die Zwecke dieser Richtlinie umfasst die Bestechlichkeit die Handlung eines öffentliche
n Bediensteten, der unmittelbar oder über eine Mittelsperson für sich
oder einen Dritten Vorteile jedweder Art
oder das Versprechen eines solchen Vorteils als Gegenleistung dafür fordert
oder im Voraus dafür akzeptiert , dass er, unabhängig davon, ob er gegen seine dienstlichen Pflichten verstößt
oder nicht, eine Diensthandlung
oder eine Handlung bei der Ausübung seines Dienstes vornimmt, verzögert
oder ...[+++] unterlässt, wodurch die finanziellen Interessen der Union geschädigt werden oder geschädigt werden können.