die Einrichtung einer einheit
lichen europäischen Notrufnummer, die gemeinsam mit dem Wortlaut von Artikel 20 des EG-Vertra
gs im Reisepass der Unionsbürger steht und über die jeder Unionsbürger mit einem Informationszentrum Kontakt aufnehmen kann, von dem er in einem Notfall, der den Prozess des konsularischen Schutzes in Gang setzt, alle zweckdienlichen Informationen erhalten kann, insbesondere die aktuelle Liste mit den Daten der Botschaften und der Konsulate der Mitgliedstaaten, an die er sich wenden kann; für diese Nummer könnte e
...[+++]s in Brüssel eine Zentralstelle geben;